Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines, Geltungsbereich

Die Firma rofflerenergie gmbh sieht sich als Beratungsfirma des Bauherrn / Kunden im Bereich Energie, im Allgemeinen der Haustechnik. Dies ist eine Dienstleistung und entgeltlich gem. Vereinbarung oder Absprache. Die nachfolgenden Verkaufs- resp. Zahlungsbedingungen bilden einen festen Bestandteil des Vertrags zwischen rofflerenergie gmbh und dem Kunden.

2. Angebote

Der Kunde kann eine unverbindliche Offerte anfordern. Das Angebot ist in der Regel 90 Tage ab Offert-Datum gültig. Änderungen unter Vorbehalt möglich.

3. Auftragsbestätigung

Eine telefonische Erst-Anfrage ist kostenlos, solange diese keine beratenden Dienstleistungen beinhalten. Telefonische Beratungen werden pro Minute abgerechnet, welche zu einem Tarif von CHF 2.50 in Rechnung gestellt werden. Eine terminlich gebuchte Beratung vor Ort oder im Büro gilt als Auftrag. Diese Buchung kann bis 24h vor vereinbartem Termin kostenlos sistiert werden. Nötigenfalls behält die Fa. rofflerenergie gmbh sich das Recht vor, eine Ausfallspauschale von CHF 50.- in Rechnung zu stellen.

4. Preise

Als allgemeiner Stundensatz wird CHF 140.- verrechnet, falls keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Fahrspesen innerhalb eines Radius von 20 km um den Firmensitz sind inklusive. Ausserhalb dieses Radius werden pauschal CHF 2.- pro km verrechnet.

5. Mehrwertsteuer

Alle Preise verstehen sich ohne die gesetzliche Mehrwertsteuer.

6. Mängelrügen

Die Firma rofflerenergie gmbh sieht sich als Kunden respektive Bauherren-Berater und kann für Mängel der verbauten Produkte oder Ausführungen durch Dritte nicht zu Rechenschaft gezogen werden. Auf, durch rofflerenergie gmbh verbautes Material gilt in der Regel die Weitergabe der Herstellergarantie.

7. Fördergelder

Die Firma rofflerenergie gmbh stellt dem Kunden eine Übersicht über die zum Zeitpunkt der Erstellung voraussichtlich verfügbaren Förderbeiträge zur Verfügung. Für eine allfällige Ablehnung durch die zuständige Förderstelle oder das Ausbleiben von Förderbeiträgen infolge von Versäumnissen oder anderen Umständen übernimmt die rofflerenergie gmbh keine Haftung. Die Angaben erfolgen unverbindlich und ohne Gewähr auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, die Fördervoraussetzungen einzuhalten und fristgerecht die notwendigen Anträge einzureichen.

8. Zahlungsbedingungen

Die Zahlungsfrist lautet grundsätzlich 30 Tage ab Rechnungsdatum. Wo es die Umstände erfordern wird die Firma rofflerenergie gmbh in Absprache mit dem Kunden eine Akontorechnung, welche bis 10 Tage vor der Dienstleistung einbezahlt werden muss, vereinbaren.

9. Referenzangabe

Mit der Auftragserteilung erlaubt der Auftraggeber der Firma rofflerenergie gmbh die umgesetzte Arbeit zu dokumentieren und als Referenz, in Form von Logo, Fotografie und Leistungsbeschrieb, öffentlich zu präsentieren.

10. Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist CH-9000 St. Gallen. Der Vertrag und die vorliegenden Allgemeinen Bedingungen unterliegen dem Schweizer Recht.